Hilfsmittel

Aktion Diabetes wählt und stellt verschiedene Instrumente und unterstützende Dokumente zur Verbesserung und Vereinheitlichung der Pflege aus. 
Diese Hilfsmittel können Sie in Ihrem Praxisalltag unterstützen.

 

 

Verordnung für Schulung und Pflege

 

Überweisen Sie Ihre Patienten an eine Diabetesfachpersonen der Walliser Diabetesgesellschaft für eine auf seine Bedürfnisse abgestimmte therapeutische Schulung: Verwendung der verschiedenen Hilfsmittel für das Diabetesmanagement (Glukometer, Sensoren, usw.), Analyse der Ergebnisse, Behandlung von Hyperhypoglykämie, körperliche Aktivität und Diabetes.

 

Die Fachpersonen können auch Fusspflege durchführen. Die Kosten dieser Pflege werden von den Krankenkassen erstattet.

Verordnung für Fusspflege

 

Eine regelmässige Kontrolle der Füsse des Patienten ist wichtig. Der Diabetespatient sollte auch an einen Podologen überwiesen werden, um eine Heilbehandlung, eine Podo-Positionsanalyse, die Anfertigung von Einlagen, eine Beratung zu Hygiene und Schuhwerk oder eine Einschätzung des Komplikationsrisikos zu erhalten. Diese Leistungen werden manchmal von der Zusatzversicherung erstattet und sind steuerlich absetzbar.

Verordnung für Ernährungsberatung 

 

Die Ernährung ist einer der Eckpfeiler der Diabetesbehandlung. Der/die Ernährungsberater/-in ist die Referenzperson auf dem Gebiet der Ernährung. Er/Sie bietet eine individuelle und persönliche Beratung für die Patienten. Der Schweizerische Verband der Ernährungsberater/-innen hat ein Verordnungsformular zur Beratung und Vereinfachung der Behandlung veröffentlicht. Diese Leistungen werden von der Grundversicherung erstattet.

 

Verordnungsformular Ernährungsberatung